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ESM und Fiskalpakt stehen
glasklar im Widerspruch zum
Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, denn ab
dann wird die Staatsgewalt definitiv
nicht mehr vom Volke ausgehen,
wie dies gemäß Grundgesetz
Artikel 20, Abs. 2, eigentlich vorgesehen
ist. Ein Versuch, die darin
definierte „verfassungsmäßige
Ordnung“ zu beseitigen, führt direkt
zu Grundgesetz Artikel 20,
Abs. 4, wonach es unter diesen
Umständen ein Recht zum Widerstand
gibt: „Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist.“
von
Original-Aussage des Finanzexperten Andreas Popp
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17.07.2012 | www.kla.tv/118
ESM und Fiskalpakt stehen glasklar im Widerspruch zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, denn ab dann wird die Staatsgewalt definitiv nicht mehr vom Volke ausgehen, wie dies gemäß Grundgesetz Artikel 20, Abs. 2, eigentlich vorgesehen ist. Ein Versuch, die darin definierte „verfassungsmäßige Ordnung“ zu beseitigen, führt direkt zu Grundgesetz Artikel 20, Abs. 4, wonach es unter diesen Umständen ein Recht zum Widerstand gibt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
von Original-Aussage des Finanzexperten Andreas Popp