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Ab 1. Jan. 2013 ist nun in Deutschland jeder Wohnungsmieter bzw. –besitzer und sogar jede Betriebsstätte zu einer monatlichen Zahlung des Rundfunkb...[weiterlesen]
Ab 1. Jan. 2013 ist nun in
Deutschland jeder Wohnungsmieter
bzw. –besitzer und sogar
jede Betriebsstätte zu einer
monatlichen Zahlung des Rundfunkbeitrages
in Höhe von
17,98 € verpflichtet, und dies
unabhängig davon, ob er Radio
und Fernsehen überhaupt nutzen
will. Bisher mussten alle
„Nicht-Fern-Seher“ nur den Radioempfang
von 5,76 € monatlich
zahlen, und wer auch kein
Radio hörte, brauchte natürlich
auch keine Rundfunkgebühr zu
entrichten. Jetzt besteht aber eine
allgemeine Zahlungspflicht.
Unsere Volksvertreter haben
hiermit einen Weg gefunden,
das Luxusleben der Tele-Prominenten
dauerhaft zu finanzieren,
unabhängig vom Niveau der
Programme. So verdient Harald
Schmidt z.B. ein 36-faches Bundeskanzlergehalt
(9 Millionen €
pro Jahr), Thomas Gottschalk
moderierte sich ein Vermögen
von 85 bis 130 Millionen €
zusammen und Günther Jauch
erhält bei ARD 4.487 € pro Minute.
Das neue Rundfunkbeitragsgesetz
ist so ausgeklügelt,
dass man nur aus sozialen oder
gesundheitlichen Gründen der
Zahlungspflicht entkommt. Zurzeit
läuft eine Verfassungsklage
gegen diese Ungerechtigkeit.
Sollte dieser stattgegeben werden,
wäre es gut, wenn man den
Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt
gezahlt hätte, in der Hoffnung
auf Rückerstattung.
von
agr
Quellen/Links: Buch von Bernd Höcker: „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013"
Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe
Sendung und Zubehör in der gewünschten Qualität herunterladen:
11.07.2013
Ab 1. Jan. 2013 ist nun in Deutschland jeder Wohnungsmieter bzw. –besitzer und sogar jede Betriebsstätte zu einer monatlichen Zahlung des Rundfunkbeitrages in Höhe von 17,98 € verpflichtet, und dies unabhängig davon, ob er Radio und Fernsehen überhaupt nutzen will. Bisher mussten alle „Nicht-Fern-Seher“ nur den Radioempfang von 5,76 € monatlich zahlen, und wer auch kein Radio hörte, brauchte natürlich auch keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Jetzt besteht aber eine allgemeine Zahlungspflicht. Unsere Volksvertreter haben hiermit einen Weg gefunden, das Luxusleben der Tele-Prominenten dauerhaft zu finanzieren, unabhängig vom Niveau der Programme. So verdient Harald Schmidt z.B. ein 36-faches Bundeskanzlergehalt (9 Millionen € pro Jahr), Thomas Gottschalk moderierte sich ein Vermögen von 85 bis 130 Millionen € zusammen und Günther Jauch erhält bei ARD 4.487 € pro Minute. Das neue Rundfunkbeitragsgesetz ist so ausgeklügelt, dass man nur aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen der Zahlungspflicht entkommt. Zurzeit läuft eine Verfassungsklage gegen diese Ungerechtigkeit. Sollte dieser stattgegeben werden, wäre es gut, wenn man den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt gezahlt hätte, in der Hoffnung auf Rückerstattung.
von agr