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Ergänzende Sendungen zu diesem Thema:
#Pressekodex: www.kla.tv/Pressekodex Der Pressekodex – Kriterien echter Qualitätsmedien: www.kla.tv/14471 Kriegswaffe Zwangsabgabe-Medien | 40 Gründe, warum ich nicht mehr zahle (von Ivo Sasek): www.kla.tv/28962 ⬇️⬇️⬇️ Jetzt HIER das Kla.TV-Archiv sichern: www.kla.tv/offline |
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03.05.2026 | www.kla.tv/41031
Initiiert wurde der Tag der Internationalen Pressefreiheit von der UNESCO. [https://www.kla.tv/40785] Am 20.12.1993 erklärte die UN-Generalversammlung den 3. Mai zum Welttag der Pressefreiheit. Eine zentrale Aussage dieser Erklärung ist laut Wikipedia, „dass freie, pluralistische und unabhängige Medien ein äußerst wichtiges Merkmal demokratischer Gesellschaften sind“. Das klingt zwar sehr vorbildlich, doch werden die Kriterien dieser Erklärung von 1993 wirklich erfüllt? Frei und unabhängig? Die Leitmedien befinden sich entweder unter staatlicher Kontrolle oder unter finanziellem Einfluss. Etwa 90 Prozent der internationalen Medien sind im Besitz von 9 Medienkonglomeraten. Als größte Anteilseigner tauchen hier immer wieder Vermögensverwalter BlackRock und der Finanzdienstleister Vanguard auf. Von Freiheit und Unabhängigkeit kann bei nahezu keiner großen Medienstelle die Rede sein. Pluralistisch? Die Leitmedien beziehen ihre Informationen zum Großteil von nur wenigen Nachrichtenagenturen wie der AP, der AFP, dpa und Reuters. Entsprechend fällt auch die Berichterstattung bei wesentlichen Themen aus, nämlich nicht pluralistisch, sondern fast einstimmig. Die einseitige Berichterstattung während der Corona-Krise ist da nur eines von vielen Beispielen. Kla.TV hat die Medienverflechtungen sowie zahlreiche Medien-Fälschungen in eindrucksvollen Sendungen dokumentiert und belegt. [#Medienverflechtungen #Medienzensur #Medien-Fälschungen] Anlässlich des diesjährigen Tages der Internationalen Pressefreiheit gratuliert Kla.TV allen wirklich freien, pluralistischen und unabhängigen Aufklärungsplattformen. Kla.TV erinnert mit nachfolgendem Beitrag an den Pressekodex, also an die verbindlichen Kriterien echter Qualitätsmedien. Warum müssen etablierte Medien eigentlich keine Konsequenzen fürchten, wenn sie gegen den Pressekodex verstoßen und damit keine demokratische Gesellschaft widerspiegeln? [Der Pressekodex – Kriterien echter Qualitätsmedien https://www.kla.tv/14471] Würden sich alle Medien bedingungslos schon allein an ihren Pressekodex halten, gäbe es nur noch Qualitätsmedien. Die etablierten Medien geraten jedoch analog zu ihren Abweichungen vom Pressekodex in immer größeren Verruf. Vergleichen Sie den Inhalt des Pressekodex mit den sogenannten Qualitätsmedien, sprich dem Mainstream: Der Pressekodex umfasst insgesamt 16 Punkte: 1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien. 2. Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden. 3. Richtigstellung Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen. 4. Grenzen der Recherche Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. 5. Berufsgeheimnis Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren. 6. Trennung von Tätigkeiten Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten. 7. Trennung von Werbung und Redaktion Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu gewerblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein. 8. Persönlichkeitsrechte Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein. Die Presse gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. 9. Schutz der Ehre Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. 10. Religion und Weltanschauung Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen. 11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz. 12. Diskriminierungen Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. 12.1 Berichterstattung über Straftaten In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. 13. Unschuldsvermutung Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. 14. Medizin-Berichterstattung Bei medizinischen Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die Hoffnungen oder Befürchtungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden. 15. Vergünstigungen Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, ist mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig. 16. Rügenveröffentlichung Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen bzw. Telemedien. Bleiben Sie nicht passiv, wenn Ihre Lieblingssender, Ihre bevorzugten Journale, Radiosender oder was auch immer von diesen genannten Punkten abweichen! Schreiben Sie Briefe zur Korrektur, wenn nötig, protestieren Sie, dass Ihre Informanten nicht weiter an Qualität einbüßen. Denn wer seine Qualität verliert, verliert zuletzt auch sein gesamtes Publikum. [www.kla.tv/37486 Internetzensur – Kla.TV-Offline ist DIE Lösung!] Nase voll von Internetzensur? Dann sicher Dir das ultimative Kla.TV-Geschichtsarchiv! www.kla.tv/offline
von me./is.
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Pressekodex