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Gericht: Tod durch Corona-Impfung ist wie Tod durch Selbstmord!
Das skandalöse Urteil eines Gerichtes: Ein tödliches Risiko wie die Covid-19-Impfung einzugehen ist juristisch wie Selbstmord zu werten, da die Unschädlichkeit der Impfung nicht gegeben ist. Wenn laut Gericht eine freiwillige Impfung als Selbstmord zu werten ist, kommt dann nicht eine staatlich angeordnete Impfpflicht einem Auftragsmord gleich?[weiterlesen]
Auch in Deutschland lehnen Unfallversicherungen die Kosten für Folgeschäden der Corona- „Schutzimpfung“ ab. Ähnlich in Frankreich: dort hatte die Familie eines nachweislich an der Covid-Impfung verstorbenen Großvaters die Lebensversicherung verklagt, nachdem diese die Auszahlung verweigerte. Begründung: Sie schließe ausdrücklich die Auszahlung von Ansprüchen bei Tod durch die Covid-Impfung aus! Vor Gericht bekam die Versicherung recht. Das Urteil des Gerichts wurde dann wie folgt begründet: Ein tödliches Risiko einzugehen ist juristisch gesehen wie Selbstmord zu werten, da die Unschädlichkeit der Impfung noch nicht nachgewiesen sei. Die Impfung des Großvater entsprach so mit einer freiwilligen Teilnahme an einem Experiment der Covid-Impfung auf eigene Gefahr. Die Nebenwirkungen, in diesem Fall der Tod, habe er billigend in Kauf genommen und somit selbstverschuldet. Wenn laut Gericht eine freiwillige Teilnahme an dieser experimentellen Impfung als Selbstmord gewertet wird, was wäre dann erst eine staatlich angeordnete Impfpflicht?
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28.03.2022 | www.kla.tv/22062
Auch in Deutschland lehnen Unfallversicherungen die Kosten für Folgeschäden der Corona- „Schutzimpfung“ ab. Ähnlich in Frankreich: dort hatte die Familie eines nachweislich an der Covid-Impfung verstorbenen Großvaters die Lebensversicherung verklagt, nachdem diese die Auszahlung verweigerte. Begründung: Sie schließe ausdrücklich die Auszahlung von Ansprüchen bei Tod durch die Covid-Impfung aus! Vor Gericht bekam die Versicherung recht. Das Urteil des Gerichts wurde dann wie folgt begründet: Ein tödliches Risiko einzugehen ist juristisch gesehen wie Selbstmord zu werten, da die Unschädlichkeit der Impfung noch nicht nachgewiesen sei. Die Impfung des Großvater entsprach so mit einer freiwilligen Teilnahme an einem Experiment der Covid-Impfung auf eigene Gefahr. Die Nebenwirkungen, in diesem Fall der Tod, habe er billigend in Kauf genommen und somit selbstverschuldet. Wenn laut Gericht eine freiwillige Teilnahme an dieser experimentellen Impfung als Selbstmord gewertet wird, was wäre dann erst eine staatlich angeordnete Impfpflicht?
von uh./hm.
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